Geschäftsbedingungen des Jugendgruppenzeltplatzes der Stadt Aachen

Träger: Aachener Jugendring e.V.

Püngelerstr. 2
52074 Aachen

Telefon: 0241 / 8 79 32 32
Telefax: 0241 / 8 79 32 33
E-Mail: info@aachener-jugendring.de

I. Anmeldung

Wir nehmen Anmeldungen von Gruppen junger Menschen unter verantwortlicher Leitung mit insgesamt maximal 150 Personen an. Die verantwortlich Leitenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

II. Bestätigung – Vorauszahlung

Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung wird Eure Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Der Betrag für die Vorauszahlung zum angegebenen Termin fällig.

III. Zahlung

Bitte alle Zahlungen (Vorauszahlungen und Abrechnungen) spätestens zum angegebenen Zeitpunkt auf folgendes Konto überweisen:

Aachener Bank e.G.
Konto-Nummer: 821 062 012
BLZ 390 601 80
BIC GENODED1AAC
IBAN DE47 3906 0180 0821 0620 12

Betreff: Kennwort >Jugendzelten< und die Maßnahme-Nr. bitte unbedingt angeben

IV. Kaution

Die Kaution wird im Einzelfall festgelegt. Sie richtet sich nach Art und Umfang und der Maßnahme. Sie ist bar bei Beginn der Maßnahme zu hinterlegen. Falls sich Beanstandungen / Schäden ergeben, wird sie teilweise oder ganz einbehalten.

V. Haftung

Der Träger des Jugendgruppenzeltplatzes ( AJR e.V.) haftet nicht für Schäden an Personen oder Gegenständen, die auf Grund unsachgemäßer oder fahrlässiger Nutzung des Platzes und der Einrichtungen, durch höhere Gewalt oder durch Dritte herbeigeführt werden. Bei Einfluss von höherer Gewalt, Beeinträchtigungen oder Beschädigung durch Dritte, die zur Unbenutzbarkeit des Platzes und/oder seiner Einrichtungen führen, kann der Träger nicht haftbar gemacht werden. Für Schäden und Verluste am Zeltplatz und seiner Einrichtungen, die von den Nutzer verursacht werden, haftet jeweils der Maßnahmeträger. Schäden und Verluste müssen dem Platzverwalter unverzüglich angezeigt werden. Sollten Nachreinigungsarbeiten (siehe VII) erforderlich sein, werden sie kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

VI. Anreise

Die Anreise soll am Anreisetag spätestens bis 18.00 Uhr erfolgen. Der Platzverwalter führt mit der verantwortlichen Leitung eine Begehung der Einrichtung durch. Gemeinsam wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Es wird Bestandteil der Platz-, Hausordnung wie auch der Geschäftsbedingungen. Danach händigt der Platzverwalter der/dem verantwortlich Leitenden die Schlüssel aus. Bitte überlasst dem Platzverwalter eine Teilnehmerliste Eurer Gruppe(n).

VII. Abreise

Vor der Abreise müsst Ihr eine gründliche Abschlussreinigung der gesamten Einrichtung durchführen. Danach wird die Einrichtung durch die gemeinsame Schlussbegehung mit dem Platzverwalter auf Grundlage des Übergabeprotokolls abgenommen. Bitte macht den Platz bis 17.00 Uhr frei.

VIII. Endabrechung

Die Endabrechnung erfolgt in der Regel am Abreisetag. Es wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Gruppe(n) und der Besucher zu Grunde gelegt. Sollte die angemeldete von der tatsächlichen Teilnehmerzahl unterschritten werden, kann eine Abweichung von max. 10% bei der Endabrechnung berücksichtigt werden. Eine veränderte Teilnehmeranzahl ist bis spätestens 2 Monate vor Maßnahmebeginn schriftlich mitzuteilen.

Um den Energie-Verbrauch zu berechnen, werden die Zähler gemeinsam abgelesen. Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen für festgestellte Schäden können gesondert in Rechnung gestellt. Bitte überweist den Betrag der Endabrechnung oder der Schadensrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung(en), oder spätestens zum angegebenen Zeitpunkt. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Bestimmungen greifen müssen.

IX. Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 16 Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag möglich. Der Rücktritt hat durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Aachener Jugendring e.V. unter der Anschrift (siehe erste Seite) zu erfolgen. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgemäß, ist grundsätzlich der für Teilnehmer/Tage vorkalkulierte Betrag zu zahlen. Kann Ersatz gefunden werden, werden insoweit entstehende Leistungen des Ersatznutzers angerechnet. Für die Nutzungen in den bundesweiten Schulferien gelten gleiche Bedingungen wie oben, bis auf eine veränderte Rücktritts-Frist von 45 Wochen.

Auch bei fristgerechtem Rücktritt vom Vertrag ist in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € zu zahlen.

X. Sonstiges

Alle Teilnehmer müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen und unfall-, kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Gruppe muss eine vollständige Lagerapotheke mitbringen. Es ist möglich, dass der Jugendzeltplatz mit mehreren Gruppen belegt wird.

XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aachen.